Seit Dezember 2008 ist es amtlich: Ende 2012 fallen die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) weg. Ohne adäquaten Ersatz stünden Planer, Betreiber, Fachbetriebe und zugelassene Überwachungsstellen vor einem Berg voller Probleme. Denn bei jedem Bezug auf die „Erkenntnisquelle“ TRbF müsste ab dann auch der Nachweis erbracht werden, dass die zitierten Inhalte noch dem Stand der Technik entsprechen. Da das Regelwerk 2001 letztmalig überarbeitet worden ist, wird dieser Nachweis von Jahr zu Jahr schwieriger. Durch Einführung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die Arbeit mit den TRbF ohnehin schon erschwert, da durch die Verwendung neuer Fachbegriffe und die Neuregelung der Gefahrklassen etliches nicht mehr deckungsgleich ist.
Um den drohenden Missstand zu verhindern, hat der VdTÜV einen Arbeitskreis initiiert, der unter der Leitung von Herrn Dr. Dinkler (VdTÜV, Berlin) und Dr. Frobese (PTB, Braunschweig) die vorhandenen TRbF 20 („Läger“) und 30 („Füll- und Entleerstellen“) auf Aktualität überprüft und in einem neuen VdTÜV-Merkblatt zusammenfasst. Aufgrund der aktuellen Vorzeichen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird der Transfer der TRbF-Dokumente in entsprechende Technische Regeln für Betriebssicherheit aufgrund des anlagenbezogenen (und nicht gefährdungsbezogenen) Charakters nur sehr schwer umsetzbar sein. Lediglich bei der TRbF 40 („Tankstellen“) wird allem Anschein nach aufgrund des hohen Standardisierungsgrades der Tanktechnik eine Ausnahme gemacht. Daher entstand die Idee, das Fachwissen in einem VdTÜV-Merkblatt zusammenzufassen.
Am 29.06. fand die erste Sitzung des Arbeitskreises „Lagerung“ unter der Leitung des VdTÜV in Berlin statt. Die Göhler Unternehmensgruppe ist ebenfalls mit einem Teilnehmer vertreten und hilft mit, die Weichen für die Zukunft der Anlagen zum Umgang brennbarer Flüssigkeiten zu stellen.




